AGB

1.

getpress bietet seinen Kund*innen unterschiedlich große PR-Pakete. Zu den Leistungen zählen – je nach vereinbartem Paket – Media Relations, Medienmonitoring, Reporting, PR Workshops, Strategie & Positionierung, Medientraining, Personal Branding, Speaker Opps, Awards, internationale PR, Content Creation, Linkedin & Twitter Betreuung, Presse-Kits, Pressefotos, Projekt-PR und PR Coaching.

2.

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Die Kündigung des PR-Paketes ist – sofern nicht anders vereinbart – bis spätestens sechs Wochen vor Ende der Laufzeit möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3.

getpress kann keine Ergebnisse (z.B. in Form von Artikeln) garantieren, sondern nur das Engagement und die Arbeit, die wir für unsere Kund*innen leisten. Der in den PR Paketen vereinbarte "Expected Outcome" ist die erwartete Clippinganzahl pro Quartal (oder ggf. pro Kampagne bei einem Projektvertrag) und keine Garantie. Darüber hinaus können wir keine 100% positiven Artikel garantieren oder sicherstellen, dass im Artikel keine Konkurrenz genannt wird.

4.

Die Vergütung ergibt sich aus den Vereinbarungen im Vertrag. Rechnungen für monatliche Leistungen werden, sofern nicht anders festgelegt, monatlich im Voraus via Lastschrift (GoCardless) fällig. Der im Vertrag vereinbarte Paketpreis wird auch fällig, wenn getpress den “Expected Outcome” nicht erfüllt (siehe Absatz 3). Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail und in Form eines pdfs. Rechnungen werden an die im Vertrag genannte E-Mail-Adresse gesendet.

5.

getpress verpflichtet sich bei allen Interaktionen mit Medienvertreter*innen zu einer professionellen Vorgehensweise und gibt nur Informationen weiter, die vorher mit den Kund*innen abgestimmt wurden. Darüber hinaus versprechen wir einen professionellen, ergebnisorientierten und schnellen PR-Service ab dem ersten Tag.

6.

getpress versucht seinen Kund*innen einen schnellstmöglichen PR-Start zu ermöglichen. Dazu sind wir auch auf die regelmäßige und zügige Zuarbeit der Kund*innen angewiesen. Dies gilt insbesondere für alle medienrelevanten Informationen und Materialien. getpress ist zudem auf die zeitnahe Prüfung der zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen und die Verfügbarkeit von Ansprechpartner*innen, z.B. für Interviews, angewiesen.

7.

getpress legt den Kund*innen Konzeptionen und Textarbeiten vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Ist die Freigabe durch die Kund*innen erfolgt, übernehmen sie die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urhebers-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht Aufgabe von getpress.

8.

getpress verpflichtet sich, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse seiner Kund*innen, die uns auf aufgrund der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt geworden sind, geheim zu halten. Genauso vertraut getpress auch seine Kund*innen im Umgang mit Informationen über den PR-Service.

9.

Die von getpress erstellen Pressematerialien dürfen Kund*innen nach Rücksprache auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für eigene Zwecke weiter nutzen.

10.

Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Form.

Berlin, Stand 07.08.2023